Ernährungstherapie ist eine Gesundheitsleistung
Qualifizierte Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie, wie ich sie anbiete, arbeitet nach den Standards ernährungsmedizinischer Leitlinien und hat zum Ziel, Krankheiten zu lindern und Ihre Lebensqualität langfristig zu verbessern. Die Anerkennung durch die Krankenkassen ist zertifizierten Ernährungsfachkräften vorbehalten und erfordert eine entsprechend intensive, langjährige Ausbildung. Auf Basis dieser Qualifikation orientiert sich mein Honorar für die Ernährungstherapie an den „Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V.“ und beträgt 99€ pro Stunde.
Bei medizinisch notwendigen Beratungen, den sogenanngen Ernährungstherapien, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der Kosten. Wie das funktioniert, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.

Krankenkassen-Zuschuss sichern
so geht’s
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für Ihre Ernährungstherapie (§43 SGB V), wenn eine ärztliche Zuweisung vorliegt. Die von den Krankenkassen verlangte Anbieterqualifikation ist vorhanden. Da die Bezuschussung von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Bei privaten Versicherungen ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Erkundigen Sie sich unbedingt vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.
Schritt 1:
Ärztliche Zuweisung besorgen
Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie. Sie können sich hier einen Vordruck herunterladen, den Sie Ihrem Arzt zum Ausfüllen vorlegen können – klicken Sie dazu einfach den Link rechts. Der Arzt kann auch gerne seine eigenen Vorlagen verwenden, die Zuweisung ist nicht an Formvorschriften gebunden.
Bringen Sie die Zuweisung (oder eine Kopie der Zuweisung) bitte zu Ihrem Erstberatungstermin mit. Ich benötige einen Nachweis für meine Unterlagen. Das Original reichen Sie später, zusammen mit meiner Rechnung, bei der Krankenkasse ein.
Übrigens:
Es handelt sich um eine für den Arzt budget-neutrale Verordnung, die prinzipiell jeder behandelnde Arzt, egal welcher Fachrichtung, ausstellen darf.
Schritt 2:
Kostenzusage einholen
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer Kostenzusage. So wissen Sie im Vorfeld ganz genau, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Dies ist tatsächlich von Kasse zu Kasse höchst unterschiedlich. Ein Eigenanteil ist jedoch leider üblich.
Kostenvoranschlag
Manche Kassen verlangen einen Kostenvoranschlag. Einen solchen Kostenvoranschlag im Vorfeld zu erstellen, ist nicht ganz einfach. Der tatsächliche Beratungsbedarf wird oft erst im Anamnesegespräch, manchmal auch erst im weiteren Verlauf der Beratung, erkennbar.
Dennoch stelle ich Ihnen zur Vereinfachung einen Muster-Kostenvoranschlag zur Verfügung, den Sie sich im Folgenden herunterladen und bei der Krankenkasse einreichen können.
Der Muster-Kostenvoranschlag stellt eine sehr grobe Schätzung dar und dient in erster Linie dazu, eine verlässliche Kostenzusage ihrer Krankenkasse zu erhalten. Beachten Sie bitte: Nicht immer werden alle Leistungen benötigt. Manchmal werden zusätzliche Leistungen, allen voran zusätzliche Beratungseinheiten, nötig. Abgerechnet werden jeweils die auch wirklich erbrachten Leistungen. Eine volle Auflistung finden Sie in meiner Preisliste, die Sie weiter unten finden.
Bitte beachten Sie, dass für eine Beratung OHNE ärztliche Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung andere Preise gelten, da diese nicht von der gesetzliche Mehrwertsteuer befreit ist!
ACHTUNG:
Sollte die Kasse für die Kostenzusage Ihre Zuweisung benötigen, machen Sie vor dem Versenden eine Kopie. Diese Kopie bringen Sie dann zum Beratungstermin mit.
Schritt 3:
Gut vorbereitet zum 1. Beratungstermin
Nachdem Sie die Kostenzusage von der Krankenkasse erhalten haben, vereinbaren Sie den Termin für die Erstberatung.
Damit uns bei der Erstberatung möglichst viel Zeit für Ihre Fragen bleibt, können Sie das Anmeldeformular und den Anamnesebogen bereits im Vorfeld ausfüllen und mitbringen.
Oftmals ist es hilfreich, als Vorbereitung auf die Beratung ein paar Tage zu notieren, was genau und wann Sie essen und trinken.
Falls Sie unter Schmerzen, Blähungen, Durchfällen oder anderen Beschwerden leiden, notieren Sie diese bitte ebenfalls mit Uhrzeit in der entsprechenden Spalte.
Nutzen Sie hierzu gerne meinen Vordruck „Ernährungstagebuch“.
SCHRITT 4
Beratung
Im ersten Beratungsgespräch, dem sogenannten Anamnesegespräch, werfen wir einen systematischen Blick auf die Vorgeschichte Ihrer Beschwerden und Ihre Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.
Bringen Sie deshalb bitte zu diesem Termin nicht nur die ärztliche Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung mit, sondern auch – sofern vorhanden – Arztberichte, Blutwerte, Ergebnisse von Spiegelungen usw..
Auf Basis all dieser Informationen erstellen wir nun die Strategie, wie Sie Ihre Ernähung optimieren können, und setzen diese Strategie in den folgenden Beratungsgesprächen schrittweise um.
Beachten Sie bitte:
Es können sich für Ihren individuellen Fall teils deutliche Abweichungen gegenüber dem Muster-Kostenvoranschlag ergeben. Vor allem die tatsächlich benötigte Beratungszeit kann sowohl nach unten als auch nach oben teils deutlich abweichen – je nachdem wie einfach oder kompliziert sich Ihre individuelle Situation darstellt.
Sie behalten jedoch stets die volle Kostenkontrolle: Sie entscheiden nach jeder Beratungsstunde selbst, ob Sie weitere Beratungstermine wahrnehmen wollen, oder von nun an eigenständig an Ihrer Ernährungsveränderung weiterarbeiten wollen. Abgerechnet werden selbstverständlich nur die wirklich erbrachten Leistungen.
SCHRITT 5
Abrechnung
Nach Abschluss der Beratung – bei einer längeren Beratungsdauer auch schon zwischendurch – erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese Rechnung zahlen Sie per Banküberweisung an mich.
Anschließend reichen Sie die Rechnung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um deren Kostenbeteiligung zu erhalten.
In Ausnahmefällen akzeptiere ich Abtretungserklärungen, rechne direkt mit der Krankenkasse ab und stelle Ihnen dann nur Ihren Eigenanteil in Rechnung. Sollten Sie dies wünschen, sprechen Sie mich bitte vor Beratungsbeginn darauf an und überreichen Sie mir die Kostenzusage der Krankenkasse sowie die unterschriebene Abtretungserkärung. Eine Muster-Abtretungserklärung können Sie sich hier herunterladen.
Bestens vorbereitet:
Formulare für die Beratung
Folgende Formulare helfen Ihnen bei der Vorbereitung oder im Verlauf der Beratung.
Abtretungserklärung
Die Abtretungserklärung wird nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Ernährungsberatung und der Krankenkasse benötigt. Anbei das Formular.
Ärztliche Zuweisung / Notwendigkeits-Bescheinigung
Hier können Sie sich ein Muster der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und Ihrem Arzt zum Ausfüllen vorlegen. Gerne kann der Arzt auch seinen eigenen Vordruck verwenden.
Achtung:
Nur mit ärztlicher Notwendigkeits-Bescheinigung ist Ihre Ernährungsberatung bei mir von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit. Ohne ärztliche Notwendigkeits-Bescheinigung müssen deshalb höhere Preise berechnet werden – vgl. Preisliste.
Anamnesebogen
Dieser Bogen ermöglicht einen ersten, schnellen Überblick über Ihre Vorerkrankungen und Ernährungsgewohnheiten. Gerne können Sie diesen Bogen ausgefüllt zum 1. Termin mitbringen, ansonsten holen wir das im Anamnesegespräch nach.
Anmeldeformular
Diese Behandlungsvereinbarung benötige ich bei Online-Beratungen vor dem ersten Beratungstermin ausgefüllt und unterschrieben per Email zurück.
Datenschutzerklärung
Hier können Sie meine Datenschutzerklärung für die Beratung einsehen.
Ernährungstagebuch
Ich empfehle Ihnen, bereits vor Beginn der Beratung für einige Tage ein Ernährungstagebuch zu führen und zu notieren, was und wann Sie essen und trinken. Gerne können Sie dazu diese Vorlage verwenden.
Musterkostenvoranschlag
Diesen Kostenvoranschlag können Sie nutzen, um eine Kostenzusage bei Ihrer Krankenkasse anzufordern.
Preisliste
Diese Preisliste bildet die Basis für meine Beratungsleistungen.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne können Sie mich ansprechen. Nutzen Sie dazu mein Kontaktformular oder rufen Sie an!