Ernährungstherapie ist eine Gesundheitsleistung
Qualifizierte Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie, wie ich sie anbiete, arbeitet nach den Standards ernährungsmedizinischer Leitlinien und hat zum Ziel, Krankheiten zu lindern und Ihre Lebensqualität langfristig zu verbessern. Die Anerkennung durch die Krankenkassen ist zertifizierten Ernährungsfachkräften vorbehalten und erfordert eine entsprechend intensive, langjährige Ausbildung. Auf Basis dieser Qualifikation orientiert sich mein Honorar an den „Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V.“ und beträgt 99€ pro Stunde.
Bei medizinisch notwendigen Beratungen, den sogenanngen Ernährungstherapien, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der Kosten. Wie das funktioniert, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.

Krankenkassen-Zuschuss sichern
so geht’s
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für Ihre Ernährungstherapie (§43 SGB V), wenn eine ärztliche Zuweisung vorliegt. Die von den Krankenkassen verlangte Anbieterqualifikation ist vorhanden. Da die Bezuschussung von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Bei privaten Versicherungen ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Erkundigen Sie sich unbedingt vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.
Schritt 1:
Ärztliche Zuweisung besorgen
Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie. Sie können sich hier einen Vordruck herunterladen, den Sie Ihrem Arzt zum Ausfüllen vorlegen können – klicken Sie dazu einfach den Link rechts. Der Arzt kann auch gerne seine eigenen Vorlagen verwenden, die Zuweisung ist nicht an Formvorschriften gebunden.
Bringen Sie die Zuweisung bitte zu Ihrem Erstberatungstermin mit. Ich erstelle mir dann eine Kopie für meine Unterlagen. Das Original reichen Sie später, zusammen mit meiner Rechnung, bei der Krankenkasse ein.
Übrigens:
Es handelt sich um eine für den Arzt budget-neutrale Verordnung, die prinzipiell jeder behandelnde Arzt, egal welcher Fachrichtung, ausstellen darf.
Schritt 2:
Kostenzusage einholen
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer Kostenzusage. So wissen Sie im Vorfeld ganz genau, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Dies ist tatsächlich von Kasse zu Kasse höchst unterschiedlich. Ein Eigenanteil ist jedoch leider üblich.
Kostenvoranschläge
Manche Kassen verlangen einen Kostenvoranschlag. Einen solchen Kostenvoranschlag im Vorfeld zu erstellen, ist nicht ganz einfach. Der tatsächliche Beratungsbedarf wird oft erst im Anamnesegespräch, manchmal auch erst im weiteren Verlauf der Beratung, erkennbar.
Dennoch habe ich für einige häufige Fragestellungen zur Vereinfachung Muster-Kostenvoranschläge erstellt, die Sie sich im Folgenden herunterladen und bei der Krankenkasse einreichen können. Muster-Kostenvoranschläge für andere Indikationen können Sie bei Bedarf gerne bei mir anfordern.
Der Muster-Kostenvoranschlag stellt eine sehr grobe Schätzung dar und dient in erster Linie dazu, eine verlässliche Kostenzusage ihrer Krankenkasse zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass die Muster-Kostenvoranschläge einen großen Leistungsumfang beinhalten. Nicht immer benötigen wir alle diese Leistungen – abgerechnet werden nur die auch wirklich erbrachten Leistungen.
SCHRITT 3
Beratung
Im ersten Beratungsgespräch, dem sogenannten Anamnesegespräch, werfen wir einen systematischen Blick auf die Vorgeschichte Ihrer Beschwerden und Ihre Ernährungs- und Lebensgewohnheiten. Oftmals ist es hilfreich, schon im Vorfeld ein paar Tage zu notieren, was genau und wann Sie essen und trinken. Nutzen Sie hierzu gerne meinen Vordruck „Ernährungstagebuch“.
Auf Basis all dieser Informationen erstellen wir nun die Strategie, wie Sie Ihre Ernähung optimieren können, und setzen diese Strategie in den folgenden Beratungsgesprächen schrittweise um.
Beachten Sie bitte:
Es können sich für Ihren individuellen Fall teils deutliche Abweichungen gegenüber dem Muster-Kostenvoranschlag ergeben. Vor allem die tatsächlich benötigte Beratungszeit kann sowohl nach unten als auch nach oben teils deutlich abweichen – je nachdem wie einfach oder kompliziert sich Ihre individuelle Situation darstellt.
Sie behalten jedoch stets die volle Kostenkontrolle: Sie entscheiden nach jeder Beratungsstunde selbst, ob Sie weitere Beratungstermine wahrnehmen wollen, oder von nun an eigenständig an Ihrer Ernährungsveränderung weiterarbeiten wollen. Abgerechnet werden selbstverständlich nur die wirklich erbrachten Leistungen.
SCHRITT 4
Abrechnung
Nach Abschluss der Beratung – bei einer längeren Beratungsdauer auch schon zwischendurch – erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese Rechnung zahlen Sie per Banküberweisung an mich.
Anschließend reichen Sie die Rechnung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um deren Kostenbeteiligung zu erhalten.
In Ausnahmefällen akzeptiere ich Abtretungserklärungen, rechne direkt mit der Krankenkasse ab und stelle Ihnen dann nur Ihren Eigenanteil in Rechnung. Sollten Sie dies wünschen, sprechen Sie mich bitte vor Beratungsbeginn darauf an und überreichen Sie mir die Kostenzusage der Krankenkasse sowie die unterschriebene Abtretungserkärung. Eine Muster-Abtretungserklärung können Sie sich hier herunterladen.
Bestens vorbereitet:
Formulare für die Beratung
Folgende Formulare helfen Ihnen bei der Vorbereitung oder im Verlauf der Beratung.
Ernährungstagebuch
Ich empfehle Ihnen, bereits vor Beginn der Beratung für einige Tage ein Ernährungstagebuch zu führen und zu notieren, was und wann Sie essen und trinken. Gerne können Sie dazu diese Vorlage verwenden.
Datenschutzerklärung
Hier können Sie meine Datenschutzerklärung für die Beratung einsehen.